Wer seine Tätigkeit je freiberuflich in hinblick auf den maßgeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, muss einen Antrag bei dem zuständigen Finanzamt ausliefern. Dieses entscheidet letztlich darüber, ob der Status Freiberufler tatsächlich gewährt wird. Was fehlerfrei ein Gewerbe ist, wird gesetzlich nicht ausdrücklich defi